Humboldt-Universität zu Berlin - Juristische Fakultät - THESEUS

THESEUS für Promovierende, Forschende und Hochschullehrer:innen aus Deutschland

 

Im Rahmen der Hochschulpartnerschaft wird umgekehrt jährlich ein Stipendium (1.475 Euro monatlich) an eine/n Promovierende/n der Humboldt-Universität zu Berlin für einen dreimonatigen Forschungsaufenthalt an der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus werden jährlich zwei Stipendien (Stipendienrate i.H.v. 2.000 Euro) zur Förderung eines einmonatigen Forschungsaufenthalts von zwei deutschen Professor:innen oder Promovierten an der NKU bereitgestellt. Die Kenntnis der griechischen Sprache ist dabei nicht erforderlich.

Die Forschenden und Hochschullehrer:innen aus Deutschland können nicht nur Gastvorlesungen halten bzw. gemeinsame Veranstaltungen mit den griechischen Kolleg:innen und Seminare an der Nationalen und Kapodistrias Universität Athen organisieren, sondern auch – ebenso wie die Promovierenden – an der dortigen jährlichen Sommerakademie sowie an den Forschungsaktivitäten der assoziierten Partnerinstitutionen in Athen wie namentlich der „European Public Law Organisation“ (EPLO) und des „Instituts für Europäisches & Internationales Strafrecht“ teilnehmen. Die Mobilität zwischen beiden Partneruniversitäten soll somit sowohl den Studierenden als auch den Forschenden und den Lehrenden zugutekommen.

 

Bewerbungen:

  • Promovierte oder Hochschullehrer:innen, die Interesse an einem Forschungsaufenthalt in Athen haben, können einen Lebenslauf sowie eine kurze Beschreibung (ca. 1 Seite) des Zwecks des Forschungsaufenthalts bis zum 12.06.2022 per E-mail an Dr. Alexander Mezari <mezari@rewi.hu-berlin.de>  zusenden.
  • Promovierende der HU, die Interesse an einem Forschungsaufenthalt in Athen im Jahr 2022 haben, können bis zum 12.06.2022 die folgenden Bewerbungsunterlagen per E-mail an Dr. Alexander Mezari <mezari@rewi.hu-berlin.de>  zusenden:
    1. Lebenslauf
    2. Projektskizze zum Forschungsvorhaben (max. 5 Seiten)
    3. Ein Empfehlungsschreiben der Betreuerin bzw. des Betreuers
    4. Nachweise über den Hochschulabschluss in Rechtswissenschaft (und ggf. LL.M.-Abschluss) mit Noten
    5. Nachweise über Sprachkenntnisse (Griechisch oder Englisch)
    6. Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung