
Die Studierenden der Humbodt-Universität werden während der ersten drei Studienjahre des Studienprogramms "Europäisches Jurist" anhand der ergänzenden Lehrveranstaltungen Europäisches Vertragesrecht, Europäisches Wirtschaftsrecht, Europäisches Verfassungsrecht und Europäisches Strafrecht ausgebildet. Dieser Besonderheit wird im Staatsexamen dadurch Rechnung getragen, dass eine der anzufertigenden Klausuren eine europarechtliche Schwerpunktsetzung haben wird.
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, das Studium an der HU Berlin bei Bedarf von sechs Semestern auf sieben bzw. acht Semester zu verlängern.


