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Programm

Die European Law School startet und bietet ab dem Wintersemester 2007/08 erstmalig den Elite-Studiengang „Europäischer Jurist“ an!

Das Studienangebot Europäischer Jurist richtet sich an überdurchschnittlich talentierte und ambitionierte Jurastudenten und -studentinnen der Humboldt-Universität, des King's College und der Université Paris-Assas, die sich in besonderem Maße für Europäisches Recht und Rechtsvergleichung sowie für eine integrierte universitäre Ausbildung in Deutschland, England und Frankreich interessieren.

Das Programm: Es handelt sich um ein grundständiges, integriertes Studium, das erstmals sowohl das Recht des Heimatlandes als auch das Recht Europas, das zunehmend dominiert, umfasst. Angeboten wird ein vollständiges Studium im Heimatrecht (in Deutschland »Staatsexamen«) und ein umfassendes Studium in europäischen Inhalten (Wahl eines Schwerpunktes: Privatrecht, Wirtschaftsrecht, Öffentliches Recht oder Strafrecht) und modernen, vor allem auch internationalen und interdisziplinären Fähigkeiten.

Die äußere Einteilung des Studiengangs ist einfach (siehe Tabelle): In drei Jahren wird der traditionelle Stoff des Studiums im Heimatland erlernt. In England und Frankreich entspricht dies dem grundständigen Studium, im Bologna-Prozess den Bachelor-Anforderungen. In Deutschland entspricht dies dem Staatsteil des ersten Examens, also 70 % davon. Der universitäre Schwerpunktteil des Examens (30 %) wird auf das vierte und fünfte Jahr verschoben - auf diese Weise ist das Durchlaufen des deutschen Studiums in drei Jahren möglich. Im Staatsteil, also in den vom Berliner Justizprüfungsamt gestellten Klausuren, sind allerdings ebenfalls bereits moderat europäische Inhalte eingebracht, die dann ca. 1/6 dieses Examensteils ausmachen. Umgekehrt entfällt dafür eine Pflichtklausur. Die durchaus bestehenden Einsparpotentiale bei der deutschen Ausbildung werden also einmal tatsächlich genutzt, um für neue Anforderungen Raum zu gewinnen.

Aus Sicht deutscher Studierender gilt: Insgesamt bilden deutsche Ausbildung und europäische Ausbildung ca. 60 % bzw. ca. 40 % des Gesamtprogramms und auch der Examensnote – eine heutigen und zukünftigen Verhältnissen angemessene Verteilung zwischen nationalem und transnationalem Bestand. Im vierten und fünften Jahr schließt sich je ein Jahr Studium in jedem der Partnerländer an, der sog. Europäische und Vertiefungsteil. Im Bologna-Prozess, jedoch auch schon jetzt in Frankreich und England, entspricht dies der Master-Phase.


Der Europäische und Vertiefungsteil fällt vor allem in das vierte und fünfte Jahr, also in die Auslandsjahre. Auch in den ersten Jahren jedoch wird nach dem Gesagten bereits ein Stück europäische Ausbildung ermöglicht. So wird von Beginn des Studiums an auch diese breitere, für den europaweit tätigen Juristen in Zukunft unverzichtbare Dimension aufgezeigt und mitgedacht. Verpflichtend, auch für das Examen nach drei Jahren, sind allerdings nur die beiden Kernanschauungsfelder Europäisches Vertrags- und Europäisches Verfassungsrecht.

Wichtiger Bestandteil des Programms sind die Kleingruppenkurse und Sommerakademien, in denen allgemeine moderne Fähigkeiten geübt und Diskussionen geführt werden. Es geht um Verhandeln und Mediation, um gestalterische Rechtstätigkeit und Erarbeiten des Sachverhalts, und um Entscheidungsfi ndung und Lernen in einem Umfeld stetig steigender Komplexität. Außerdem soll – in der prickelnden Atmosphäre von Sommerakademien – gemeinsam, über die Ländergrenzen hinweg über Fragen nachgedacht werden wie die, welche Aufgaben Recht in der Gesellschaft hat, und über die geistigen Grundlagen des Rechts in Europa. Längst nicht alles ist verpflichtend, das Angebot soll jedoch breit angelegt werden, meist Blockkurse, so dass auch Alumni noch kommen können.

Vergleich herkömmliche Ausbildung inkl. LLM ⇔ Europäischer Jurist




Mit Durchlaufen des Gesamtcurriculums werden in Frankreich, mit Einschränkungen auch in England und Deutschland die Abschlussgrade verliehen, die den Zugang zum Rechtsanwaltsberuf in allen drei Ländern eröffnen. Freilich setzen alle Länder voraus, dass noch eine Praxisphase durchlaufen wird, in Frankreich 18 und in England 24 Monate, jeweils ohne weiteres Examen, in Deutschland 24 Monate mit zweitem Staatsexamen. In Deutschland wird ausländischen Studenten das 2. Staatsexamen erlassen, wenn sie eine der genannten Praxiszeiten vorweisen (Zulassung in einem Land reicht aus) und das Abschlussexamen nach ihrem Jahr in Deutschland bestanden haben. Denn dieses wird dann als Eignungsprüfung (§16 EuRAG) – das zweite Staatsexamen ersetzend – qualifiziert. In England werden die an der Universität mit Examen abgeschlossenen Fächer für den sog. Transfer Test anerkannt. Fehlen aus dem hierfür nötigen Kanon von sieben Pflichtfächern (Contracts, Torts, Property, Trusts, Principles of Common Law, Constitutional Law, European Law) noch einige, so können diese im Fern- oder einem Sommerstudium noch nachgereicht oder parallel studiert werden.

Insgesamt dauert das integrierte, fünfjährige Studium höchstens ½ Jahr länger als das klassische Studium, wenn dieses im Freiversuch abgeschlossen wird (vier Jahre und ½ Jahr Prüfung und Korrektur). Denkt man die in vielen Bundesländern nötige einjährige Wartezeit vor dem Referendardienst hinzu, ist es faktisch sogar kürzer, weil im Falle des Studiengangs Europäischer Jurist diese Wartezeit während des Auslandsstudiums im fünften Jahr läuft. Das Studium dauert so allenfalls sechs Monate länger als das klassische Studium (je nach Wartezeit sogar kürzer). Vor allem jedoch dauert es ein Jahr kürzer als das klassische Studium kombiniert mit nur einem Master. Selbst wer die Heimatlandphase erst nach vier Jahren abschließt, hat die Gesamtausbildung nach acht Jahren vollendet.

Vor allem im sonstigen Vergleich mit dem klassischen Studium zeigt sich der grundständige Studiengang Europäischer Jurist immer überlegen. Obwohl die Dauer selbst in der längeren Variante jedenfalls nicht über der eines klassischen Studiums mit anschließendem LLM liegt, vermittelt der Studiengang drei berufsqualifi zierende Abschlüsse, das klassische Studium mit anschließendem LLM in England doch nur den deutschen Abschluss und einen (nicht berufsqualifi zierenden) LLM. Inhaltlich gewährleistet der grundständige Studiengang Europäischer Jurist eine ungleich stärkere Ausbildung in stetem Vergleichen und damit in der Grundlage jeder gestalterischen juristischen Tätigkeit. Er gewährleistet eine intensive Betreuung und ungleich tiefere Ausbildung auch sonst in zentralen Fähigkeiten, vor allem der Verhandlung und des Umgangs mit Komplexität. Nicht zuletzt tritt eine Basisausbildung in interdisziplinären Ansätzen hinzu. Auslandsaufenthalte, Lernen der wichtigsten »Stile« in Europa und sprachliche Sicherheit im Englischen und Romanischen sind weitere Zugewinne, jeder für sich schon von Gewicht. Und nicht zuletzt ist die europäische Netzwerkbildung ungleich intensiver als in allen Alternativangeboten bisher, da die Absolventinnen und Absolventen in diesem integrierten Studiengang häufig wirklich zusammen studieren (und nicht nur parallel, in je eigenen Gruppen).

Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!




Vorteile des Europäischen Juristen
  • 3 Abschlüsse in nur 5 Jahren Studium: deutsches Staatsexamen, französischer Master, britischer LLM
  • Englische und Französische Rechtssprache vor Ort erlernen
  • Schwerpunktausbildung mit europäischen und auslandsrechtlichen Inhalten im Privatrecht, Wirtschafts-, Öffentlichen oder Strafrecht
  • Verknüpfung zu angrenzenden Disziplinen und Vermittlung von Schlüsselqualifi kationen
  • Zugang zum Rechtsanwaltsberuf nach nur einer Praxisphase, etwa dem Referendariat, in allen drei Ländern Teil eines europäischen Exzellenznetzwerkes
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