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Gegenwart der HU

Nach der Wiedervereinigung der beiden Teile Deutschlands kam der große Umbruch im Jahr 1992, die Öffnung zu all den neuen Entwicklungen und Theorien von Verfassung, Märkten und globalisierter Umwelt:

Im Vertragsrecht ist ein spezieller Schwerpunkt entstanden, angesiedelt zwischen klassischer Dogmatik, Grundlagen und europäischer Entwicklungsperspektive. Die beiden Lehrstuhlinhaber, die dieses Gebiet besonders betreuen, Prof. Dr. Reinhard Singer und Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann, decken die genannte Bandbreite und die unterschiedlichen Ansätze umfassend ab. Ausdruck findet dies in großen Monographien zu zentralen Querschnittsthemen bzw. zu dem für die Dienstleistungsgesellschaft zentralen Vertragstyp und in mehreren Großkommentierungen.
Daneben tritt der bisher einzige Gesamtkommentar aus einer Feder zum Europäischen Vertragsrecht, außerdem die Präsidentschaft im Europäischen Fachverband für Vertragsrecht, der Society of European Contract Law (SECOLA), und die Herausgeberschaft der European Review of Contract Law. Für die Studenten fruchtbar gemacht wird dies u. a. durch ein dauerhaft eingerichtetes Seminar (jedes Semester oder jedenfalls einmal jährlich) zu Grundfragen und/oder Gegenwartsfragen des deutschen und auch des Europäischen Vertragsrechts.

Im Verfassungsrecht wurde das Thema Europäische Verfassung geradezu an der Humboldt-Universität erfunden. Das Hallstein-Institut für Europäisches Verfassungsrecht, geleitet und wissenschaftlich konzipiert von Prof. Dr. Ingolf Pernice, steht hierfür, seit der berühmten Rede des ehemaligen Außenministers Joschka Fischer zur Zukunft der Europäischen Verfassung ist es der Treffpunkt der Protagonisten aus Politik und Wissenschaft zu diesem Thema.
Mit Prof. Dr. Dieter Grimm, der ja ebenfalls früh literarisch fragte: »Braucht Europa eine Verfassung?« und zur »Solidarität als Rechtsprinzip« schrieb, fließt die reiche Erfahrung eines Bundesverfassungsrichters a.D. in die Lehre ein. Überhaupt werden die von Grimm gleichfalls intensiv vertretene geschichtliche Dimension und auch die philosophischen Grundlagen in der Fakultät vielfach betont:
Mit Prof. Dr. Bernhard Schlink hat die Fakultät nicht nur einen der führenden Verfassungsrechtler – insbesondere im Bereich Grundrechte Mitautor des Standardlehrbuchs –, sondern einen der großen deutschen Literaten der Gegenwart, Autor u. a. das Werkes »Der Vorleser«, in dem das Thema Verantwortung und Verstrickung in den schicksalhaften zwölf Jahren »Drittes Reich« in eine sehr subtile und damit zugleich besonders allgemeingültige Form gegossen erscheint.
Und mit Prof. Dr. Dr. h.c. Christian Tomuschat lehrt einer der führenden Verfassungs- und Völkerrechtler an der Fakultät, vielfach aktiv u. a. in den Vereinten Nationen, der Haager Akademie, für das Auswärtige Amt und die Bundesregierung sowie im Bereich Menschenrechte. Nicht zuletzt ist eines der großen Lehrbücher des Internationalen Strafrechts an der Humboldt- Universität entstanden (Prof. Dr. Werle).

Das Verwaltungsrecht wird an der Humboldt-Universität tendenziell stärker im Besonderen Teil gelehrt, zugleich auch dem Teil, in dem die Entwicklungen und auch praktischen Probleme intensiver angesiedelt sind. Wohl keine Materie ist hier so stark europäisiert wie das Umweltrecht, geradezu Protagonist für eine europäisch verfasste Schutzkonzeption. Diesen Bereich lehrt der Verfasser »des« Standardlehrbuchs im Umweltrecht. Neben Prof. Dr. Michael Kloepfer treten jedoch weitere, vor allem wiederum Prof. Dr. Ingolf Pernice, der in besonderem Maße die europäische Dimension des Umweltrechts bearbeitet.
Weitere Hauptmaterien, die für die Vereinheitlichungsperspektive weniger interessant sein mögen, in denen jedoch wichtige Weichenstellungen in den Mitgliedstaaten gestellt werden und für die daher die rechtsvergleichende Perspektive besonders fruchtbar erscheint, bilden das Recht des öffentlichen Dienstes und auch das Raumordnungs- und Baurecht. Auch hier entstanden Standardwerke, nunmehr der Kommentarliteratur, an dieser Fakultät (Prof. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis), zivilrechtlich komplettiert durch das private Baurecht (Prof. Dr. Rainer Schroeder).

Im Schwerpunktbereich Unternehmensrecht ist die Abdeckung vollständig, so vollständig wie wohl kaum andernorts in Deutschland. Das Gesellschaftsrecht, das Kapitalmarktrecht, ergänzt um gewisse Bezüge zum Arbeitsrecht kommen hier zusammen. Und in allen Bereichen fi nden Sie hier Standardlehrbücher, alle gerade jüngsten Datums:
Eines der drei oder vier Standardlehrbücher Gesellschaftsrecht wird an der Humboldt-Universität geschrieben (Prof. Dr. Christine Windbichler), desgleichen »das« Lehrbuch Kapitalgesellschaftsrecht, also zu dem Ausschnitt, der den Protagonisten in der wirtschaftlichen Entfaltung gilt (Prof. Dr. Thomas Raiser). Desgleichen an der Humboldt-Universität entstanden ist der Standardkommentar zum gesamten Kapitalmarktrecht, früher noch fokussiert auf den Ausschnitt Börsenrecht (Prof. Dr. Eberhard Schwark). Und hinzu getreten ist ein großes Lehrbuch zum Europäischen Gesellschaftsrecht (mit Rechtsvergleichung und Ökonomischer Theorie, Prof. Dr. Dr. Stefan Grundmann).
Zudem lehrt in diesem Bereich Prof. Dr. Dr. Christian Kirchner, der die juristische und ökonomische Perspektive in besonderem Maße verbindet, desgleichen die Markt- und die Organisationssowie auch die Regulierungsperspektive. Soweit Emeriti hinter zwei dieser Werke stehen, bleiben sie der Fakultät verbunden, auch in der Lehre. Das Bankrecht kommt noch hinzu (dazu sogleich). Und auch der Schlusspunkt, das Insolvenzrecht, ist besetzt mit einem der Protagonisten dieses Bereichs, Prof. Dr. Christoph Paulus, stark europäisch ausgerichtet, zugleich Autor eines Standardlehrbuchs Zivilprozessrecht.

Im Schwerpunktbereich Wirtschaftsrecht kommen traditionell privatrechtliche und öffentlich-rechtliche Elemente zusammen. Wohl in keiner Materie wird dies ähnlich handgreiflich wie im Bankrecht, allgemeiner dem Recht der Finanzdienstleister: Wenn etwa die Aufsichtsrechtsregulierung mit dem Basel II - Konkordat (angeblich) den deutschen Mittelstand »austrocknet «, so doch sicherlich erst vermittelt durch privatrechtliche Instrumente wie die risikojustierte Zinsregelung und -anpassung. Im Bankrecht entstand nicht nur das »große« wissenschaftliche Lehrbuch an der Humboldt-Universität

(Prof. Dr. Hans-Peter Schwintowski), sondern kommt der bereits genannte Schwark’sche Standardkommentar hinzu, und eine weitere Großkommentierung. Sie finden an der Humboldt-Universität heute vier Bankrechtler und ein Institut in diesem Bereich, das Initiativen entfaltet, daneben einen Schwerpunkt im Versicherungsrecht und vor allem – mit Prof. Dr. Schwark und Prof. Dr. Schwintowski – in den modernen regulierten Branchen (Energie, Telekommunikation und Transportwesen).

Im öffentlichen Wirtschaftsrecht hat Prof. Dr. Gunnar Schuppert die Komplementärsicht in einer Reihe von Monographien mit intensiven Bezügen zu Regulierungstheorie und Public Management formuliert. Daneben treten die klassischen Bereiche des Wettbewerbs und ein spezieller Stiftungslehrstuhl gewerblicher Rechtsschutz (Prof. Dr. Theodor Bodewig).

Die Schlüsselkompetenzen werden im Studiengang besonders betont: mit stärkerer Ausrichtung auf die interdisziplinäre Lehre (an der Humboldt-Universität lehrt mit Prof. Dr. Dr. Christian Kirchner der einzige Hochschullehrer Deutschlands an einer Juristischen und zugleich einer Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät); mit einer Schwerpunktbildung bei so zentralen gesellschaftspolitischen Themen wie dem Nichtdiskriminierungsrecht (an der Humboldt-Universität bekleidet den speziell in diesem Bereich eingerichteten Lehrstuhl Prof. Dr. Susanne Baer).

Und die Schlüsselqualifikationen bedienen besonders auch die erhebliche Zahl an Praxisübungen in den gewählten Schwerpunktbereichen und die besonderen Veranstaltungen zu Querschnittsthemen.

In der Tat, weitere wichtige Angebote der Juristischen Fakultät der Humboldt-Universität im Bereich internationale und interdisziplinäre Lehre sowie in der Lehre von Schlüsselkompetenzen bilden: der fremdsprachliche Rechtsunterricht, der für die verschiedensten Rechtsordnungen auf zwei Kenntnisniveaus und in der Sprache der jeweiligen Rechtsordnung angeboten wird; die Summer School on Mediation, in der die Grundlagen und Techniken des modernen Instruments Mediation gelernt und geübt werden, wodurch die reguläre Lehre dieses Bereichs an der Fakultät potenziert wird; und die Angebote der interdisziplinären Humboldt-Viadrina School of Governance, neben die außerdem diejenigen der Hertie School of Governance treten.

Hinzu kommt sehr gezielt ein Exzellenznetzwerk »Ausbildung Europäischer Juristenstand«, ein Exzellenznetzwerk in der Lehre. Dieses umfasst Praktiker und Hochschullehrer, vor allem aus dem Inland, teils auch aus dem Ausland. Zweck dieses Netzwerks ist es, dass im Laufe eines akademischen Jahres oder von eineinhalb Jahren in vielen weiteren Fächern die Koryphäen, deutschlandweit, teils darüber hinaus, ihre Forschungsschwerpunkte in Berlin in die Lehre einbringen. In der Tradition des Humboldt‘schen Bildungsideals wird also Exzellenz in der Forschung für die Lehre fruchtbar gemacht. Daher werden in allen Schwerpunktfächern ein oder zwei Lehraufträge an Koryphäen des jeweiligen Gebiets vergeben: je eine Levin Goldschmidt- und eine Otto v. Gierke-Vorlesung zum Handels- und Wirtschaftsrecht in Europa (… Lecture on Business and Company Law), eine Friedrich Carl v. Savigny- Vorlesung zum Vertragsrecht in Europa (… Lecture on Contract Law), eine Theodor Mommsen-Vorlesung zu Verfassungsrecht und Verfassungsgeschichte in Europa (… Lecture on European Constitutional Law and History) und eine Rudolf Smend-Vorlesung zu Verwaltungsrecht und -praxis in Europa (… Lecture on Transborder Administrative Law and Public Management), eine Franz v. Liszt-Vorlesung zu Strafrecht und Kriminologie (… Lecture on Transborder Criminal Law and Criminology) sowie – querschnittsartig – eine Georg Friedrich Hegel-Vorlesung zu den geistigen Grundlagen des Rechts in Europa (… Lecture on Legal Thinking and Philosophy) und eine Ernst Rabel-Vorlesung zum Internationalen Recht (… Lecture on International Law). Es passt ins Bild, dass die erste Lehr- und Handbuchreihe zu allen Kerngebieten des Europäischen materiellen Rechts an der Humboldt-Universität herausgegeben wird. Alle genannten Veranstaltungen haben den Umfang einer Vorlesung (i. d. R. ein Semester, zwei Semesterwochenstunden), häufi g in einem oder mehreren Blöcken angeboten, alle europäisch im Anspruch. Dies ermöglicht es, noch weit über die Humboldt-Universität hinaus juristische Exzellenz aus Deutschland und dem Ausland in Berlin im regulären Studium zu hören.

Viele der klassischen Stärken der Humboldt-Universität sehen wir auch heute wieder als die Stärken ihrer Juristischen Fakultät, vielleicht mit den intensivsten Schwerpunkten im Verfassungs- und im Unternehmensrecht und allgemeiner im Bereich Europäisierung der Rechtsordnung. Die beteiligten Hochschullehrer – letztlich die gesamte Fakultät – engagieren sich in besonderem Maße in Fragen der Internationalisierung und der interdisziplinären Theorie des Rechts. Und sie beschäftigen sich schwerpunkthaft mit neuen, heute brennenden Problemen einer zunehmend komplexen (und internationalen) Welt – ohne die Tradition und klassische Dogmatik aus dem Auge zu verlieren.
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