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Voraussetzungen

Für die Studienplätze der Humboldt European Law School können sich überdurchschnittlich begabte und ambitionierte Studierende der Humboldt Universität bewerben, die bereits mindestens zwei Semester erfolgreich Rechtswissenschaft studiert haben und gute Kenntnisse der englischen Sprache besitzen. Französischkenntnisse müssen nicht zwingend auf studierfähigem Niveau bestehen, sondern können durch Ableisten der fachspezifischen fremdsprachlichen Ausbildung an der Humboldt-Universität erworben werden.

Studierende anderer deutscher Universitäten sind ebenfalls zur Bewerbung eingeladen und werden unter der Voraussetzung zugelassen, dass sie spätestens zum Beginn des Wintersemesters an der Humboldt Universität immatrikuliert sind.

Eine Bewerbung ist vor allem zum dritten Fachsemester möglich. Zehn Studienplätze stehen dabei für Studierende zum dritten und vierten Semester zur Verfügung, im Einzelfall ein bis zwei für die fortgeschrittenen Studierenden. Bewerberinnen und Bewerber, die sich um eine Aufnahme zum Beginn ihres dritten Fachsemester bewerben müssen die erfolgreiche Teilnahme an einer Grundlagenveranstaltung, sowie der drei Grundkurse Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht und Strafrecht nachweisen; Bewerber und Bewerberinnen, die sich um die Aufnahme zum späteren Fachsemester bewerben, zusätzlich noch die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen im Zivilrecht zum Sachenrecht und Zivilprozessrecht, im Öffentlichen Recht zum Völker- und Europarecht, im Strafrecht zu Vermögensdelikten und zum Strafprozessrecht sowie mindestens eine Veranstaltung im Europarecht/Europäisches Privatrecht oder Rechtsvergleich; Bewerberinnen und Bewerber, die sich um die Aufnahme zum 5. Fachsemester bewerben, entsprechend zusätzlich noch die erfolgreiche Teilnahme an Veranstaltungen im Zivilrecht zum Gesellschaftsrecht, Handelsrecht, Familien- und Erbrecht, im Öffentlichen Recht zum Allgemeinen Verwaltungsrecht und Staatshaftungsrecht, Baurecht/Kommunalrecht und Sicherheitsrecht, aus dem Modul Berufs(feld)bezogene Zusatzqualifikation sowie eine weitere Veranstaltung im Europarecht/Europäisches Privatrecht oder Rechtsvergleich.

Sprachkenntnisse: Das Studienprogramm verlangt den deutschen Studierenden Englisch- und Französichkenntnisse auf studierfähigem Niveau ab. Sind nur Grundkenntnisse des Französischen vorhanden, so sind diese während der Studienjahre an der Humboldt-Universität - etwa durch Ableisten der fachspezifischen Fremdsprachenausbildung für Juristen - weiter auszubauen. Beachten Sie jedoch bitte die Mehrbelastung, die das bedeuten kann, gerade wenn Sie sich erst aus dem vierten Semester heraus bewerben.

Anhand der eingereichten Unterlagen einschließlich der angegebenen Beweggründe wird über die Einladung zum persönlichen Auswahlgespräch entschieden. Im Rahmen des Auswahlgesprächs kann dann auch die bisherige internationale Ausrichtung und eine bisherige, für das Studienangebot besonders bedeutsame praktische Erfahrung und/oder theoretische Ausbildung diskutiert werden. Die Auswahl bestimmt sich dann anhand der Abiturergebnisse, der bisherigen Leistungen im Fachstudium Jura, der Fremdsprachenkenntnisse und des Eindrucks aus dem Auswahlgespräch.


Auswahlkriterien:

1. Studienleistung
2. Abitur
3. Auswahlgespräch
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